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Tierärztlicher Betreuungsvertrag
Laut QS muss jeder Tierhalter seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen lassen. Das Betreuungsverhältnis muss durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
Den neuen Mustervertrag von QS, der ab dem 01.01.2012 verwendet werden muss, finden Sie hier:
Betreuungsvertrag Tierarzt (Schwein)
Betreuungsvertrag Tierarzt (Rind)